Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisungen oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
Mit der Buchung der Reiseleistungen bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter erst verbindlich, wenn dieser dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und Erklärung die Verpflichtung übernommen hat.

1.3 Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter gebunden – z. B. Kinderermäßigung/ Kostenfreiheit von Kleinkindern – ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt maßgebend. Dieses Alter ist vom Reiseanmelder bei der Buchung anzugeben.

 

2. Leistungen

2.1 Bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern hat der Kunde, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts Anderes erwähnt ist, die Mietnebenkosten, z.B. für Strom, Heizung und Endreinigung, gesondert zu zahlen.

2.2 Leistungsträger (z.B. Flug- und Fährgesellschaften) sind von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, die über Reisebestätigung von uns hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

2.3 Von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) kann keine Entschädigung verlangt werden, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung des Kunden an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

 

3. Zahlungen

3.1 Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung durch Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651r Abs. 4 BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Abreise fällig.

 

4. Umbuchung

4.1 Nimmt Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden Umbuchungen vor, kann eine Umbuchungspauschale in Höhe von 25,00€ von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) verlangt werden.

4.2 Für eine Vertragsübertragung gelten abweichend von Ziffer 5.1 die gesetzlichen Regelungen.

 

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

5.1 Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) kann von dem Reisevertrag über eine Pauschalreise bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn in dem Vertrag die Mindestteilnehmerzahl und die vorgenannte Kündigungsfrist angegeben worden sind.

 

6. Stornierungsgebühren, Rücktrittspauschale

6.1 Bei Stornierung aller von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) vermittelten Fährfahrten oder Flüge kann Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Person zzgl. der von den Dienstleistern erhobenen Stornierungskosten verlangen, falls eine Stornierung möglich ist. Ausgenommen sind Fährfahrten und Flüge zu günstigen Spezialtarifen deren Beförderungsscheine sofort ausgestellt werden müssen. Diese Flüge sind nicht erstattungsfähig und somit fallen 100% Stornokosten an.

6.2 Für Reiseleistungen mit Ausnahme von Flügen und Fährfahrten kann Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) folgende Stornopauschalen verlangen:

bis 30. Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises

vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises

vom 21. – 14. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises

vom 14. – 8. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises

ab 7. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises

bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises

6.3 Bereits berechnete und abgeschlossene Versicherungen sowie Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig und in voller Höhe zu zahlen.

6.4 Im Falle einer Stornierung ist der Kunde berechtigt, Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) geforderte Pauschale entstanden ist.

 

7. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

7.1. Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Einstandspflicht, bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, werden alle Reisen, Touren und Angebote von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.

7.2. Jedwede Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage.

7.3. Witterungsverhältnisse gleich weder Art, insbesondere Regen, rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. Die Kündigungsrechte gemäß § 651j BGB (Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt) bleiben unberührt.

7.4. Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Verhältnisse am Leistungsort maßgeblich.

 

8. Leistungsänderungen

8.1. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

8.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

8.3. Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, den Reisenden, bzw. den Gruppenaufraggeber über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

8.4. Bei wesentlichen Änderungen ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, soweit eine solche von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) ohne Mehrpreis aus deren Angebot angeboten werden kann. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) über die Änderung der Reiseleistungen diese gegenüber geltend zu machen.

 

9. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers

9.1. Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Tour erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch für den Fall der Zuwiderhandlung wird ausdrücklich hingewiesen.

9.2. Den Teilnehmern, auch sofern sie schwimmen können, wird das Tragen von Schwimmwesten vorgeschrieben. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.

9.3. Es besteht vor und während der Tour Alkohol- und Drogenverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.

9.4. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teilnehmer sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.

9.5. Der Teilnehmer hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen.

9.6. Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich streng verboten.

9.7. Der Reisende haftet bei Kanutouren Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Zur maximalen Haftungshöhe sie Punkt 9.10..

9.8. Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Zur maximalen Haftungshöhe sie Punkt 9.10..

9.9. Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 13.1 bis 13.7, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflicht-verletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

9.10.

Ausrüstungsgegenstände mit Angabe des maximalen Schadensersatzes:

MietobjektMax. Schadensersatz
netto in Euro pro Stück
MietobjektMax. Schadensersatz
netto in Euro pro Stück
1 Kanu Linder Kanu Alu 2 Personen1700,-1 Wasserkanister7,-
2 Schwimmwesten75,-1 Plastikeimer5,-
2 Kanu Paddel80,-1 Kanu Schöpfkelle8,-
2 wasserdichte Packsäcke55,-1 Feldspaten20,-
1 Zelt100,-1 Schneebesen5,-
21 Zeltheringe2,-2 Schneidmesser5,-
1 wasserdichte Tonne70,-2 Weithalsflaschen5,-
1 Tarp / Plane25,-1 Schnur8,-
1 Säge35,-1 Kochlöffel Holz2,-
1 Beil35,-1 Pfannenwender Holz2,-
1 Ausrüstungskiste30,-1 Feuerzeug1,-
2 Gewürzstreuer2,-2 Schneideunterlage3,-

9.11. Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Rückgabeort der Ausrüstung Flötemarken / Halan, 457 51 Bullaren, Schweden.

 

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, unabhängig der Leistungspflicht von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt), bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden gering zu halten bzw. ganz zu vermeiden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet Beanstandungen unverzüglich den in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu melden und Abhilfe zu verlangen.

10.2 Agenturen, sowie Leistungsträger vor Ort und deren Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt oder befugt Reisemängel zu bestätigen oder im Namen von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) anzuerkennen.

 

11. Haftung

11.1 Nach § 651 h Abs. 1 BGB werden reisevertragliche Schadenersatzansprüche auf maximal das Dreifache des Reisepreises gedeckelt. Davon ausgenommen sind Körperschäden.

11.2 Schäden für Körper, Gepäck oder Verspätungsschäden unterliegen den gesetzlichen Haftungsbeschränkungen des jeweiligen Verkehrsmittels (z.B. Flugzeug, Schiff, Bahn, Bus)

11.3. Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt)gibt, z.B. bei Kanutouren, Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihr eingeholten Informationen an den Teilnehmer weiter. Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) haftet jedoch nicht für die Richtigkeit oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihr bezüglich der Informationseinholung oder Weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11.4. Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde.

 

12. Verjährung

12.1. Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt), gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.

12.2. Schweben zwischen dem Kunden und Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

12.3. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Gerichtsstand, Rechtswahl

12.4. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung

12.5. Falls bei Klagen des Kunden gegen Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) im Ausland für die Haftung von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.6. Der Kunde kann Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) nur an deren Firmensitz verklagen.

12.7. Für Klagen von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Firmensitz von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) vereinbart.

12.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

13.1 Für die Beschaffung der für die Durchführung der Reise benötigten Reisedokumente sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.

13.2 Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für die Nachteile des Kunden, die aus der Nichteinhaltung der Ziffer 10.1 entstehen, soweit keine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) vorliegt.

 

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht

14.1 Bei Klagen gegen Vollkaufleute oder Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt).

14.2 Es findet ausschließlich deutsches Recht auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis Anwendung.

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier:

https://ec.europa.eu/odr

Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt) nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

 

15. Veranstalter

Project Plus Unlimited UG (haftungsbeschränkt)
Waldstr. 1a
23611 Bad Schwartau

Telefon: +49 (0) 451 69345965

E-Mail: info@viking-republic.de
Web:     https://www.viking-republic.de

Stand: 27.01.2023